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FAQ

Gemeinsames Kommunalunternehmen

Am 1.7.2006 wurde der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammersee-Ost in die moderne Unternehmensform eines „gemeinsamen Kommunalunternehmens“ umgewandelt. Aus diesem Grund möchten wir Sie auf dieser Seite über unsere Beweggründe und die Vorteile dieser neuen Unternehmensform informieren:

Die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich von Trinkwasser und Abwasser, ist aufgrund ständig steigender Umweltstandards einem stetigen Modernisierungs- und Veränderungszwang ausgesetzt. Zudem verlangt die Öffentlichkeit von Behörden mehr Leistung, weniger Kosten und mehr Transparenz.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, dieser Aufgabenstellung optimal gerecht zu werden?

In Bayern hat der Gesetzgeber im Jahre 1995 den Kommunen und Zweckverbänden die Möglichkeit eröffnet und auch befürwortet, wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betriebe in der Rechtsform eines „Kommunalunternehmens“ (deutschlandweit unter „Anstalt des öffentlichen Rechts“ besser bekannt) zu errichten, bzw. bestehende Regie- und Eigenbetriebe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in ein „Kommunalunternehmen“ umzuwandeln. Seit 2004 besteht die Möglichkeit von mehreren Kommunen ein „gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU)“ zu gründen.

Bereits mehr als 100 Kommunalunternehmen wurden inzwischen alleine in Bayern gegründet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese in der Daseinsvorsorge für neue Impulse gesorgt haben. So schneiden bei Benchmarking (Leistungsvergleichen) Kommunalunternehmen in der Regel überdurchschnittlich gut ab.

 

 

Welche wesentlichen Vorteile bietet die Betriebsform eines „Kommunalunternehmens“?

  • Flexibilität im Vergaberecht
  • Mehr Transparenz durch kaufmännische Buchführung
  • Flexibilität in der Personalwirtschaft
  • Klarer transparenter organisatorischer Aufbau
  • Auch zukünftiges Sicherstellen der Aufgabenerfüllung vor Ort
  • Non-Profit-Unternehmen
  • Gegensteuern im Hinblick auf die Liberalisierungsbestrebungen der EU

 

 

Darüber hinaus ist es weiterhin möglich:

  • Satzungen und Verordnungen zu erlassen
  • Die steuerlichen Vorteile eines Zweckverbandes beizubehalten
  • den Status 100% kommunale Einrichtung beizubehalten (gesetzlich verankert!)

Fazit :

 

Es galt, die Vorzüge der Privatwirtschaft mit den Vorteilen kommunaler Einrichtungen gewinnbringend zusammenzuführen, um damit Auslagerungen in eine rein privatrechtliche Form zu verhindern.

Es ist somit gewährleistet, dass die Daseinsvorsorge weiterhin im vollen Umfang in öffentlicher Hand bleibt. Die Unternehmensform „gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU)“ eröffnet aber den AWA-Ammersee Betrieben die Möglichkeit, noch wirtschaftlicher und effizienter zu agieren.

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