Fragen und Antworten

Sie möchten mehr über Wasser wissen? Dann finden Sie hier Antworten! Kurze, wenn Sie es eilig haben und ausführliche, wenn Sie etwas mehr Zeit mitbringen.

Trinkwasser

Woher kommt unser Trinkwasser?

Die AWA-Ammersee hat die Orts-Brunnen der Mitgliedsgemeinden übernommen. Hier wird also regionales Grundwasser gefördert. Dieses kann ohne Aufbereitung direkt ins Netz eingespeist werden. Es ist geogen bedingt als „hart“ eingestuft.

Einige Ortsteile bzw. ganze Gemeinden nutzen keinen Brunnen auf eigenem Gemeindegrund. Diese Ortsteile und Gemeinden werden mit Trinkwasser von der Wassergewinnung Vierseenland gKU versorgt. Auch besteht zwischen der AWA-Ammersee gKU und der Wassergewinnung gKU ein Notverbund.
 

Wie ist der Härtegrad unseres Trinkwassers?

Egal in welcher Gemeinde Sie wohnen, der Härtebereich „hart“ gilt in unserem gesamten Versorgungsgebiet. Das von uns geförderte Grundwasser enthält geogen bedingt die Mineralien Calcium und Magnesium in gelöster Form. Die Trinkwasserverordnung schreibt keine Wasserenthärtung vor, da keine gesundheitliche Beeinträchtigung dadurch besteht. Den exakten Härtegrad für unsere jeweiligen Wasserwerke können Sie den aktuellen Laboranalysen entnehmen. (Analytik)

Wie wird unser Trinkwasser geschützt?

Jeder Brunnen wird durch ein behördlich festgesetztes Wasserschutzgebiet umgeben. Dieses wird im Anströmbereich des Grundwassers zum Brunnen ausgewiesen. Hier gelten in den verschiedenen Schutzzonen bestimmte Verbote bzw. Vorgaben, die gesetzlich verbindlich einzuhalten sind. Die Schutzgebietsverordnungen und Wasserschutzgebiete können beim LRA STA eingesehen werden (link: GeoLIS.Wasserschutzgebiete (lk-starnberg.de))

Darüber hinaus werden mit den Landwirten in Kooperationsverträgen weitergehende grundwasserschonende Bewirtschaftungsformen vereinbart und entsprechend honoriert.

Kann ich das Wasser aus der Leitung trinken?

Ja! Das Trinkwasser der AWA-Ammersee gKU entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (Analytik). Damit ist gewährleistet, dass das Wasser als Lebensmittel verwendet werden kann. Dafür ist die AWA-Ammersee gKU bis zum Einspeisepunkt verantwortlich. Die Verantwortung für das Hausinterne-Leitungssystem trägt der Eigentümer. 

Wie gut ist die Qualität unseres Trinkwassers?

In unserer Region wird Grundwasser gefördert und kann ohne Aufbereitung ins Netz gespeist werden. Es werden gemäß Trinkwasserverordnung umfangreiche Analysen durchgeführt, diese können Sie für Ihren jeweiligen Wohnort HIER (Analytik) einsehen.

Kann ich meinen Kindern Leitungswasser zum Trinken geben?

Ja, wir speisen in die Haushalte regelmäßig kontrolliertes Trinkwasser ein (Analytik). Babys bis zum Alter von ca. einem Jahr sollten nur Getränke und Speisen erhalten, die mit abgekochtem Wasser bereitet wurden. Hier sollten sicherheitshalber strengere Kriterien berücksichtigt werden. Im Normalfall genügt es vor dem Abfüllen das Wassers etwas aus dem Hahn ablaufen zu lassen, solange bis es kühl nachströmt. Somit sind eventuelle Stoffe, die über das hauseigene Leitungsnetz ins Trinkwasser gelangen könnten ausgespült.

Ich wohne in Frieding, Bachern, Buch, Schlagenhofen, Seefeld oder Widdersberg. Wieso werde ich für die Trinkwasseranalytik auf die Seite der Wassergewinnung Vierseenland gKU geleitet?

Einige Ortsteile bzw. ganze Gemeinden nutzen keinen Brunnen auf eigenem Gemeindegrund. Diese Ortsteile und Gemeinden werden mit Trinkwasser von der Wassergewinnung Vierseenland gKU versorgt.

Die Betreuung des Trinkwassernetzes und die Betriebsführung ist Aufgabe der AWA-Ammersee gKU, deswegen erhalten Sie die Rechnung von der AWA-Ammersee gKU.
 

Leitungswasser trinken ist Klimaschutz?

Das Analyseinstitut GUTcert hat 2020 in der Studie „Vergleich des CO2-Fußabdrucks von Mineral- und Trinkwasser“ Leitungswasser und Flaschenwasser gegenübergestellt. Für Flaschenwasser fallen demnach 202,74g CO2-Äquivalente pro Liter an und für Leitungswasser nur 0,35 g. 

Die Vorteile beim Leitungswasser trinken liegen auf der Hand:

•    Kein Transport mit LKWs
•    Kein Tragen
•    Keine leeren Flaschen
•    Attraktiver Preis
•    Erhebliche CO2-Einsparung

Was kostet der Kubikmeter (= 1.000l) Trinkwasser?

Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Wassersatzungen ihrer Gemeinde (Satzungen).

Wie viel Geld spart ein Drei-Personen-Haushalt im Jahr beim Umstieg auf Leitungswasser?

Bei 1,5 Liter stillem Mineralwasser pro Tag und Person, 365 Tagen und drei Personen macht das 1.642 Liter pro Jahr (1,5l × 3 Personen × 365 Tage = 1.642 Liter pro Jahr). Bei 70 Cent pro Liter (Durchschnittspreis eines der meistverkauften Mineralwässer) ergibt sich ein Preis von 1.149 Euro für das stille Mineralwasser. Bei 0,4 Cent pro Liter (Wasser inkl. Abwassergebühr) ergibt sich ein Preis von 6,6 € Euro für das Leitungswasser. D.h. es können mehr als 1.100,- Euro pro Jahr eingespart werden.

Ich habe einen Rohrbruch auf meinem Trinkwasserhausanschluss. Wer trägt die Kosten?

Für die Leitung ab dem Wasserzähler bis zur Straße ist die AWA-Ammersee verantwortlich. Bei einer Reparatur werden die Arbeiten von unseren Mitarbeitern oder von uns beauftragten Firmen ausgeführt. Die Kosten übernimmt die AWA-Ammersee.

Wie beantrage ich einen neuen Trinkwasser-Anschluss?

Bei einem Neubau ist der Trinkwasser-Anschluss im Wasserver- und Entsorgungsplan darzustellen und unser Antragsformular (Formular) auszufüllen. Hier bitte nicht den erforderlichen Spitzendurchfluss vergessen. Wenn die Hausinstallation fertig gestellt wurde, ist vom Installateur eine Fertigstellungsanzeige und sein Installateurausweis bei uns vorzulegen. Danach wird eine unserer Vertragsfirmen mit der Herstellung des Trinkwasseranschlusses beauftragt.

Grundsätzlich können nur Gebäude mit einer regelmäßigen Abnahme von Trinkwasser angeschlossen werden, keine Freizeitgrundstücke.
 

Darf ich den Trinkwasserhausanschluss selbst verlegen?

Hausanschlüsse werden ausschließlich von unseren Mitarbeitern oder einem von uns Beauftragten Unternehmen hergestellt, unterhalten, erneuert. Die AWA-Ammersee gKU ist auch für die laufende Unterhaltung und Erneuerung der Hausanschlussleitung zuständig. Die Hausanschlussleitung darf daher nicht selbstverlegt werden. Die Kosten für einen Neuanschluss auf öffentlichem Grund trägt die AWA-Ammersee. Die Kosten für den Neuanschluss auf privatem Grund trägt der Eigentümer.

Gehört der Wasserzähler mir?

Der Wasserzähler steht im Eigentum der AWA-Ammersee. Dieser Wasserzähler wird durch die AWA-Ammersee gKU gewechselt, um den eichrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Nach 6 Jahren ist die Eichfrist abgelaufen.

Schmutzwasser

Wie beantrage ich einen Abwasseranschluss?

Zum Anschluss an unser Entwässerungsnetz müssen Sie vorab einen Antrag ausfüllen und diesen zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen bei uns einreichen.
Nähere Informationen zu Ihrem neuen Abwasseranschluss finden Sie hier:
Ihr neuer Hausanschluss
 

Wie ist die Eigentumssituation bei Hausanschluss-Kanälen geregelt? Abgrenzung öffentliche und private Anlagen.

Die Entwässerungseinrichtungen (Kanäle) sind in der Regel im Eigentum der AWA-Ammersee (mit Ausnahme der Regenwasserkanäle). Die Grundstücksanschlüsse bis zum Hauptkanal in der Straße sind Privateigentum.

Kann ich gesammeltes Regenwasser von meinem Grundstück in den Schmutzwasserkanal einleiten?

Grundsätzlich ist Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern. Ist keine Versickerung möglich erfolgt die Ableitung über einen Regenwasserkanal zur nächsten Versickerungsanlage oder Vorflut. (Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, Ausnahme Gemeinde Andechs Zuständigkeit AWA)

Das Einleiten von Regenwasser in den Schmutzwasserkanal oder einen bestehenden Mischwasserkanal ist nicht zulässig. 
 

Wie kann man Rückstau vermeiden?

Für meteorologische Extreme sind die Kanäle nicht ausgelegt. Bei solchen Unwettern können sie dann mitunter nicht die gesamte Menge Abwasser ableiten und es kommt zum Rückstau. Gegen diesen Rückstau aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Das bedeutet, dass alle Anlagen die sich unter der öffentlichen Rückstauebene (Oberkante Kanaldeckel in der Straße) beispielsweise für im Keller befindliche Duschen, Toiletten oder andere Sanitäreinrichtungen mittels Hebeanlage oder Rückstauklappe gegen Rückstau zu sichern sind. 

Das Klappern eines Kanaldeckels stört - was kann ich tun?

Verunreinigungen, Abnutzungen oder Schäden im Aufnahmerahmen des Schachtdeckels können dazu führen, dass der Deckel nicht mehr komplett im Rahmen aufliegt und beim Überfahren durch Fahrzeuge klappert. Wenn Sie sich dadurch gestört fühlen, können Sie uns klappernde Schachtdeckel mit genauer Lagebeschreibung gern melden. Wir kümmern uns darum. 
Kontaktinformationen
 

Was kann ich für den Umweltschutz und die Reinhaltung der Gewässer tun?

Zum Umweltschutz und zur Gewässerreinhaltung kann jeder beitragen. Ein großer Teil der Stoffe, die Grundwasser und Gewässer verunreinigen, kommt aus den Haushalten. Dazu einige Tipps:

  1. Feste Abfälle gehören in den Müll und nicht in den Ausguss oder ins Klo. Sie verstopfen die Kanalisation und müssen mit großem Aufwand in den Klärwerken entfernt werden. Dazu gehören Speisereste, Zigarren- und Zigarettenkippen, Textilien, Präservative, Tampons, Binden, Wattestäbchen, Rasierklingen, Katzenstreu, Feuchttücher usw. Auch gebrauchtes Speiseöl gehört nicht in den Ausguss. Toilettensteine sind überflüssig.
     
  2. Medikamente dürfen keinesfalls ins Abwasser, da selbst die modernsten Klärwerke nicht alle der enthaltenen Wirkstoffe entfernen können. Medikamentenreste können so ins Grundwasser gelangen und die Trinkwasservorräte schädigen. Nicht mehr benötigte Medikamente können Sie über die Restmülltonne entsorgen.
     
  3. Auch Farbreste, Pinselreiniger und Lösungsmittel sowie alle anderen Chemikalien gehören nicht in die Toilette. Neben der Verunreinigung des Wassers können sie in der Kanalisation explosive Gase bilden. 
     
Nebeneffekte bei der Hochdruckreinigung von Kanälen?

Zur Reinigung der Kanalisation setzen wir moderne Saug- und Spülfahrzeuge ein. Mit hohem Druck wird Wasser in eine Düse gepumpt, um die Kanalwände zu reinigen.
Bei unzureichender Be- und Entlüftung der Hausanschlussleitungen können durch den Luftdruck die Geruchsverschlüsse in Häusern ausgeblasen werden. Unangenehme Gerüche und Verschmutzungen von Erdgeschossen und Kellern können die Folge sein.
 

Wie kann man Rattenbefall vorbeugen?

Durch die hervorragenden Klettereigenschaften und einen ausgeprägten Geruchssinn sind Ratten optimal an den Lebensraum in einer Kanalisation angepasst. Die Kanalisation ist jedoch kein Lebensraum für Ratten. Sie dient oft nur der Nahrungssuche und Fortbewegung.
Vermeiden Sie es deshalb, Ihre Speisereste über die Toilette in die Kanalisation zu entsorgen. Werfen Sie Speisereste in den Hausmüll, ggf. die Biotonne. Gleiches gilt für Straßengullys. Werfen Sie Ihren Abfall bitte in die Mülltonnen und nicht in die Natur. Ansonsten kann es schon mal sein, dass Sie ungebetenen Besuch aus dem Untergrund bekommen. Halten Sie zudem private Mülltonnen und den Hausanschlusskasten für ihre Hausanschlussleitungen dicht geschlossen.
Bitte melden Sie Rattenbefall umgehend bei Ihrer Gemeinde, sollten Sie Rattenbefall im Kanal beobachten können Sie diesen direkt an uns melden.
 

Bin ich als Grundstückseigentümer verpflichtet, meinen Hausanschluss zu kontrollieren?

Gemäß Satzung ist der Eigentümer verpflichtet, seine Entwässerungsanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik zu unterhalten. Das heißt er muss die Anlagen wasserdicht und dicht gegen den Einwuchs von Wurzeln halten. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Vorgaben der „Verordnung zur Eigenüberwachung von Abwasseranlagen“ (Eigenüberwachungsverordnung – EVÜ).

Ich habe Abwasser im Keller, an wen kann ich mich wenden?

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer selbst für die Rückstausicherung verantwortlich. Zur Beseitigung des Rückstaus im Kanal wenden Sie sich bitte an unseren Bereitschaftsdienst. 
Im Fall von eindringendem Niederschlagswasser bei Rückstau im Regenwasserkanal wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde (Ausnahme Gemeindegebiet Andechs, Zuständigkeit AWA) 
 

Regenwasser

Wie ist der Begriff Niederschlagswasser definiert?

Niederschlagswasser ist laut § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) „das von Niederschlägen (Regenwasser / Tagwasser) aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“.

Warum werden private und öffentliche Flächen vermessen?

Die Signalnebelberauchung der Niederschlagswasserkanäle mit zugehöriger Flächenvermessung ist die Grundlage für die Erstellung eines Generalentwässerungsplans. Kennt man die Summe der angeschlossenen beregneten Flächen pro Kanal, kann daraus die abzuleitende Menge bestimmt werden. Damit schaffen wir einen guten Überblick über die hydraulische Belastung der Kanäle.

Was ist der Hintergrund der Maßnahmen?

Der Ort „Simbach am Inn“ ist seit 2016 für jeden ein Begriff. Im Jahre 2021 traf es Regionen in Nordrheinwestfalen, Rheinland-Pfalz oder Berchtesgaden. Die Folgen des starken Regens und der darauffolgenden Überschwemmungen waren eine Katastrophe für die betroffenen Bürger. Auch im Fünf-Seen-Land werden die Auswirkungen von Starkregenereignissen immer spürbarer. Die AWA-Ammersee will im Ernstfall bestmöglich vorbereitet sein und durch einen möglichst geregelten Kanalbetrieb gewährleisten, dass Menschenleben geschütz- und Schäden an Ihrem Eigentum verhindert werden.  

Warum übernimmt die AWA-Ammersee die gemeindlichen Niederschlagswasserkanäle?

Die AWA-Ammersee wurde als „Fachabteilung Abwasser“ der Gemeinden Andechs, Herrsching, Inning, Pähl, Seefeld, Wielenbach und Wörthsee im Jahre 1963 gegründet. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit der Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung. Nun nehmen wir uns konsequenterweise auch der Thematik Niederschlagswasserbeseitigung an. Das bedeutet unter anderem, dass den Bauherren der Behördengang in Zukunft erleichtert wird. Bei Fragen rund ums Thema Wasser gibt es dann nur noch einen Ansprechpartner. Durch unsere Unternehmensform als gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU) arbeiten wir ohne Gewinnabsicht und eine Privatisierung, oder eine Beteiligung Dritter ist ausgeschlossen.

Was sind die zukünftigen Aufgaben der AWA-Ammersee?

Die AWA-Ammersee sorgt für eine reibungslose Entwässerung und Entsorgungssicherheit. Sie übernimmt bauliche Überprüfungen der Kanäle mittels TV-Kamera und spült diese regelmäßig. Natürlich werden Schadstellen im Kanal repariert bzw. saniert. Durch bauliche Maßnahmen soll auch verhindert werden, dass unerwünschte Stoffe wie z.B. Öl oder Schwermetalle von verschmutzten Flächen in die Umwelt gelangen und Gewässer und Umwelt gefährden. Wir betreiben somit aktiven Gewässerschutz.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Nur Bürger, deren Grundstücke tatsächlich am Niederschlagswasserkanal angeschlossen sind, werden in Zukunft eine gewisse Gebühr leisten müssen. Die genaue Höhe wird über eine Kalkulationsrechnung ermittelt. Das Ergebnis hängt von den Daten der Kanal-Zustandserfassung. Selbstverständlich wird jeder Verursacher gleich behandelt d.h. auch die Gemeinde, der Landkreis, der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland müssen für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanäle bezahlen.

Wie ist die Niederschlagswassergebühr zu verstehen?

Sie ist ein Teil der gesplitteten Abwassergebühr. Sie wird von den Kommunen für die Einleitung von Niederschlagswasser erhoben, das über bebaute oder versiegelte Flächen nicht ins Erdreich fließen kann und in die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation gelangt.

Gibt es Alternativen zur Niederschlagswasserableitung?

Es steht jedem frei, eine eigene Versickerungsanlage auf dem Grundstück zu errichten, um sich die jährlichen Gebühren zu sparen. Das ist jedoch abhängig vom jeweiligen Baugrund. Liegt versickerungsfähiger Untergrund vor, gibt es heutzutage zahlreiche Möglichkeiten das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu bewirtschaften. Es kann sogar zu einem schönen Element in der Gartengestaltung werden. Bau und Gestaltung ist privat zu beauftragen und zu bezahlen. Auch der Anschluss an ein Gewässer (Bach, See etc.) ist möglich, wenn eine entsprechende Anschlussmöglichkeit vorhanden ist und eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Welche Möglichkeiten gibt es noch das Niederschlagswasser anderweitig abzuleiten?

Nachdem es in unserer Region neben Starkregenereignissen auch häufiger trockene Perioden gibt, bietet es sich an, eine Regenwasserzisterne zu installieren. Anders als in einer normalen Regentonne kann das Niederschlagswasser dort das ganze Jahr gesammelt werden. Ihr Garten kann so kostenlos Bewässert werden. Das spart Geld und ist zudem gut für Ihre Pflanzen. Regenwasser verändert den Säuregrad und die Nährstoffkonzentration des Bodens kaum und ist natürlicherweise besonders verträglich für Pflanzen.

Gilt ein Gründach als entsiegelte Fläche?

Dachbegrünungen speichern je nach Aufbaudicke und Substrat 50 bis 90 Prozent der jährlichen Niederschlagsmenge. Sie eignen sich hervorragend für eine ökologische Niederschlagswasserbewirtschaftung.

Interessierte Hausbesitzer können zum Thema „Dachbegrünung“ die AWA kontaktieren.

Wie gehen die befestigten und angeschlossenen Flächen in die Niederschlagswassergebühr ein?

Abflussbeiwerte Auszug aus DIN 1986 T100:2016-12 Tabelle 9

Flächentyp

Abflussbeiwert

Flächentyp

Abflussbeiwert

Dachflächen

Hofflächen

1

Ziegel, Dachpappe

0,80

5

Asphalt, Beton

0,90

2

Metall, Glas, Schiefer

0,90

6

Pflaster

0,60

3

Flachdach Kies

0,80

7

Kiesflächen (locker)

0,20

4

Gründach

0,30

8

Rasengittersteine

0,20

 

Beispielrechnung:

Flächentyp

Fläche [m²[

Abflussbeiwert

RW-Fläche

Ared [m²]

Wohnhaus, Dachfläche aus Ziegel

 120 m²

 0,8

 96 m²

 Hoffläche, Pflasterbelag

 40 m²

 0,6

 24 m²

Gesamt Ared [m²]

 

 

110 m²

Macht es einen Unterschied, ob ich direkt oder indirekt in die öffentlichen Kanäle entwässere?

Nein. Auch ein indirekter Anschluss an den Niederschlagswasserkanal (zum Beispiel Ableitung über den Hof und dann in den Straßenablauf) ist mit einem direkten Anschluss gleichzusetzen. Bei Neubauten ist das Niederschlagswasser innerhalb des Privatgrunds zu fasse. Eine oberflächliche Ableitung auf den öffentlichen Grund ist nicht zulässig.

Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

Wenn sich durch Umbaumaßnahmen Änderungen an den befestigten Flächen ergeben, so ist der Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen nach Abschluss der Arbeiten der AWA-Ammersee schriftlich mitzuteilen. Die Niederschlagswassergebühr wird in regelmäßigen Abständen der geänderten Bemessungsgrundlage angepasst.

Warum wurden seit Jahrzehnten keine Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung verlangt und plötzlich muss dafür bezahlt werden?

Im Jahre 1963 war der Startschuss zum Bau der öffentlichen Schmutzwasserkanäle am Ostufer des Ammersees. Damals gab es viele kritische Nachfragen, warum man plötzlich für die Entsorgung des häuslichen Abwassers Geld bezahlen sollte. „Es hat doch jahrzehntelang ohne Kanäle und Kläranlage auch funktioniert.“

Niemand in der Bevölkerung wird in der heutigen Zeit die Existenz von Kanälen und Kläranlagen in Frage stellen. Unser sauberer Ammersee ist der beste Beweis für ein gut funktionierendes Abwassermanagement.

Genau wie damals stehen wir nun vor einer weiteren Aufgabe. Leider ist die Einführung einer Gebühr so unabwendbar wie der nächste Regen. Wer das öffentliche Kanalsystem benutzt, muss sich auch an den Kosten beteiligen. Die Infrastruktur zur Beseitigung muss geschaffen, instandgesetzt und gewartet werden. Das ist mit Kosten verbunden, die nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt werden müssen. Als öffentliches Unternehmen sind wir verpflichtet kostendeckend zu wirtschaften.

Wie werden die Gebühren kalkuliert?

Die Gebühren für Wasser- und Abwasser werden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AGP kostendeckend kalkuliert.

Werden Gewinne erzielt?

Die AWA-Ammersee ist ein Non-Profit-Unternehmen und arbeitet dementsprechend völlig ohne Gewinnabsicht. Das wirtschaftliche Handeln erfolgt zum Zwecke der Bedarfsdeckung.

Ist der Rauch (Signalnebel), der zur Flächenermittlung eingesetzt wird giftig?

Nein, vom Signalnebel geht keinerlei Gefahr aus. Wir setzen ein Nebelfluid ein, wie es auch beispielsweise von Diskotheken verwendet wird.

Darf die AWA-Ammersee zum Zwecke von Vermessungsarbeiten mein Grundstück betreten?

Laut §12 der Entwässerungssatzung vom November 2013 ist die AWA-Ammersee berechtigt, private Grundstücke im erforderlichen Umfang zu betreten. Bei Rückfragen dazu kontaktieren Sie bitte unsere technischen Leiter Kanal, Herrn Jacobs (08152 9183-41) und Frau Sprengard (08152 9183-548).

Haben Sie noch weitere Fragen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung?

Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWA-Ammersee gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Tel: 08152 918 333 Mail: info@awa-ammersee.de

Sie haben Fragen ?

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns unter unseren Service-Kontakten:

AWA-Ammersee

Wasser- und Abwasserbetriebe gKU
Mitterweg 1
82211 Herrsching

Telefon: 08152 918 333
Telefax: 08152 918 359

Notrufnummern - 24h

Trinkwasser: 0171 532 6004
Abwasser: 0171 62 80 830

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr
Montag - Donnerstag: 13:30 - 16 Uhr


E-Mail: info@awa-ammersee.de
Internet: www.awa-ammersee.de