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FAQ

Wichtiger Hinweis für die Bevölkerung! – Update 05.08.2024

  • Die Chlorung des Ortsnetzes Pähl wurde am 05.08.2024 auf Anordnung des Gesundheitsamtes Weilheim aufgehoben.
  • Auf Anordnung des Gesundheitsamtes Weilheim wurde ab 02.08.2024 das bestehende Abkochgebot für den gesamten Gemeindebereich Pähl aufgehoben.
  • Am Übergabepumpwerk Wielenbach-Pähl wird weiterhin bis 05.08.2024 eine Sicherheitschlorung durch die AWA-Ammersee betrieben.

Bei einer Probenahme des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach wurde am 17.07.2024 eine Verunreinigung des Wassers durch Keime festgestellt. Der betroffene Brunnen wurde bereits vom Netz genommen. Die AWA-Ammersee arbeitet mit Hochdruck daran, die Verunreinigung umgehend durch eine Chlorung zu beseitigen. Das Wasser entspricht trotz Chlorung der Trinkwasserverordnung!

Auf Anordnung des Gesundheitsamtes Weilheim darf das Trinkwasser bis auf weiteres im gesamten Gemeindegebiet Pähl und Wielenbach nur in abgekochtem Zustand als Lebensmittel verwendet werden.

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Trinken Sie kein Leitungswasser
  • Kochen Sie das Wasser ab, bis es kräftig sprudelt, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden
  • Achten Sie darauf, dass auch das Spülwasser abgekocht ist
  • Verwenden Sie zum Zähneputzen nur abgekochtes Wasser
  • Lassen Sie das Wasser an allen Entnahmehähnen laufen, bis Sie einen Chlorgeruch wahrnehmen. So stellen Sie eine ausreichende Chlorung Ihrer Trinkwasserinstallation sicher. Dies gilt insbesondere, wenn seit dem Abkochgebot noch kein Wasser aus der Leitung entnommen wurde (z.B. Wochenendhäuser oder Rückkehr aus dem Urlaub)
  • Informieren Sie Ihre Familienangehörigen, Mieter, Nachbarn usw.

Wir informieren Sie über die Medien und auf unserer Homepage, wenn das Wasser wieder ohne Bedenken verwendet werden kann und das Gesundheitsamt die Abkochanordnung aufgehoben hat.

 

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