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FAQ

Hausanschluss

Als Bauherrin oder Bauherr sind Sie mit der Planung Ihres Bauvorhabens vermutlich ziemlich beschäftigt. Um Ihnen zumindest den Weg zu Ihrem Hausanschluss zu erleichtern, finden Sie hier alle Infos dazu.

1. Antrag stellen

Den Antrag für die Ver- und Entsorgung Ihres Bauvorhabens können Sie direkt am Computer ausfüllen und uns anschließend unterschrieben per Post zusenden.

Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

2. Wasserver- und Entsorgungsplan (WVEP)

Ein Wasserver- und Entsorgungsplan wird von Ihrem persönlichen Planer erstellt. Dieser muss größer gleich DIN A3 sein und alle Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstück nach DIN 1986-100 in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 und der Wasseranschlussleitung nach DVGW Regelwerk Wasser enthalten.
Dieser WVEP ist der AWA-Ammersee in dreifacher Ausführung unterschrieben vorzulegen.

3. Herstellen des Grundstücksanschlusses

Trinkwasser:

Der Hausanschluss von der öffentlichen Versorgungsleitung bis zum Hausanschlussraum inkl. Wasserzähler wird ausschließlich von der AWA oder deren beauftragte Vertragsfirmen erstellt.

Überschreitet dieser eine Strecke von 30m, oder sind die örtlichen Gegebenheiten schwierig, wird von der AWA-Ammersee an der Grundstücksgrenze ein Zählerschacht gesetzt. Dieser wird an den Kunden weiterberechnet und ist auch in dessen Unterhaltspflicht.

Schmutzwasser:

Der Kunde beauftragt eigenverantwortlich ein Tiefbauunternehmen, das in seinem Auftrag die Grundstücksentwässerungsanlage GEA ausführt. Die Ausführung erfolgt strikt nach dem von den AWA genehmigten WVEP. Der WVEP ist dem Tiefbauunternehme zur Verfügung zu stellen und muss auf der Baustelle vorliegen.

Gemäß Satzung ist der Kunde für seine gesamte GEA (bis zur Anschlussstelle am öffentlichen Kanal) unterhaltspflichtig.

Niederschlagswasser:

Es ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert werden kann. Hierfür ist ein Sickertest oder Bodengutachten erforderlich. Falls eine Versickerung nicht möglich ist, ist ein Anschluss an einen Niederschlagswasserkanal der AWA-Ammersee vorgeschrieben.

Zusätzlich ist für je 200 qm angeschlossene beregnete Fläche ein Retentionsvolumen von 5 m³ vorzuhalten. Dieses kann z.B. in Form einer Zisterne oder als Rigolen auf dem Grundstück angelegt werden.

Eingeleitet werden kann das Niederschlagswasser mit einem gedrosseltem Abfluss von 1,5 l/s..

Alternativ ist die Einleitung von Niederschlagswasser auch in andere geeignete Vorfluten wie einem Bach oder See möglich.

4. Installationsarbeiten

Trinkwasser:

Zum Schutze unseres Trinkwassers und Ihrer Gesundheit dürfen nach Vorgabe unserer Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung nur qualifizierte Fachfirmen Installationen durchführen.

In unserem Installateurverzeichnis finden Sie fachlich geeignete Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Sie sind Installateur und möchten gerne in unser Installateurverzeichnis aufgenommen werden? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um Ihre fachliche Eignung prüfen zu können.

Schmutz- und Niederschlagswasser:

Für alle verlegten Grundleitungen (sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Gebäudes) sind den AWA-Ammersee Dichtheitsprüfungsprotokolle gem. DIN EN 1610 vorzulegen.

Alternativ kann hierzu auch ein gemeinsamer Vororttermin mit Mitarbeitern der AWA-Ammersee vereinbart werden.

5. Inbetriebnahme

Mit den Installationsarbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung der AWA-Ammersee begonnen werden. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt.

Trinkwasser:

Die Inbetriebnahme (Einbau des geeichten Wasserzählers) Ihrer Anlage ist bei den AWA-Ammersee in schriftlicher Form über den Installateur zu beantragen. Die Vorlage einer Fertigstellungsanzeige zusammen mit dem Installateursausweis ist hierzu erforderlich.
Im Anschluss erfolgt die Montage des geeichten Wasserzählers durch einen/eine MitarbeiterIn der AWA-Ammersee.

Schmutz- und Niederschlagswasser:

Hier führen Mitarbeiter der AWA-Ammersee alle satzungsgemäßen Überprüfungen Ihrer GEA durch. (TV-Untersuchung, Signalnebelberauchung, Begehung)

 

 

 

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