Notruf

Unser Notruf
– 24h

Trinkwasser:
0171 532 6004

Abwasser:
0171 62 80 830

Service

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
Mo – Do: 13:30 – 16 Uhr

Telefon: 08152 918 333

 

Kontakt

FAQ

Infos für Bauherrinnen und Bauherren

Sie planen Ihr neues Eigenheim in einer unserer Gemeinden? Herzlichen Glückwunsch! Die Ammersee-Region gehört sicher zu den schönsten Wohnlagen im 5-Seen-Land.

Bestimmt haben Sie bereits festgestellt, dass bei einem Bauprojekt vieles zu bedenken ist. Ein wenig Arbeit möchten wir Ihnen abnehmen und informieren Sie im Folgenden über:

Als Bauherrin/Bauherr müssen Sie im Bereich der Wasserversorgung und -entsorgung einige Pflichten einhalten. Manches muss bereits deutlich vor Baubeginn bedacht oder sogar bereits umgesetzt werden:

Wasser auf Grundstück und Baustelle

Bauwasser

Die Versorgung mit frischem, sauberem Wasser ist eine zwingende Voraussetzung auf der Baustelle. Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Anschluss, für den in der Regel ein Standrohr mit einem Hydranten verbunden wird.

Die Beantragung von Bauwasser muss durch den Bauherren erfolgen. Sobald eine Baugenehmigung vorliegt, sollte das Bauwasser beantragt werden. Damit verhindern Sie Verzögerungen beim Baubeginn.

Um zu erfahren, wo das Bauwasser entnommen werden kann, kontaktieren Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer xxx.

Wichtig: Nur ein in Deutschland zugelassener Installateur darf das Bauwasser anschließen. So wird verhindert, dass durch unsachgemäße Arbeitsweise das Trinkwasser verunreinigt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Installateur. Eine Anbieterliste finden Sie hier.

Die nötigen Formulare für die Beantragung des Anschlusses können Sie unter diesem Link abrufen:

Zu den Formularen

Abwasser

Wo Trinkwasser bezogen wird, muss es auch einen Anschluss für Abwasser geben. Diesen können Sie direkt mit dem Wasseranschluss beantragen.

Zu den Formularen

Grundstücks- und Gebäudeentwässerung

Wenn man von Entwässerung spricht, meint man sowohl das Schmutzwasser, das durch den Gebrauch von Trinkwasser im Haushalt entsteht, als auch das Niederschlagswasser, welches in Form von Regen, Schnee und Ähnlichem auf Ihrem Grundstück anfällt. Die Verantwortung für die Entwässerung des Grundstücks liegt beim Eigentümer.  Sie ist durch verschiedene Normen und Gesetze geregelt. Desweiteren gilt die Abwassersatzung der jeweiligen Gemeinde, die Sie hier finden.

Nach § 61 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ist jeder Eigentümer eines Gebäudes für den ordnungsgemäßen Bau, den Betrieb der Anlage nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ und deren Instandhaltung verantwortlich. Deshalb muss auch das Thema Entwässerung von Anfang an bei der Planung eines Hauses einbezogen und ein spezieller Entwässerungsplan erstellt werden.

Die Grundstücksentwässerung bezieht sich auf das Kanalsystem auf dem Grundstück, das das Abwasser von Haus und Grundstück der öffentlichen Kanalisation zuführt. Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden entweder zusammen entsorgt (Mischsystem) oder häufiger über getrennte Abwasseranlagen (Trennsystem) abgeleitet. Informationen zum Thema Abwasser finden Sie hier.

Welche Maßnahmen Sie bereits bei der Bauplanung ergreifen können, um Niederschlagswasser umwelt- und kostenschonend auf Ihrem Grundstück zu versickern oder z.B. für die Bewässerung zu nutzen, erfahren Sie unter diesem Link.

Das könnte Sie auch noch interessieren

Sie haben Fragen ?

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns unter unseren Service-Kontakten:

 

error: Content is protected !!