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FAQ

Information zu elektronischen Wasserzählern

Fragen und Antworten

Wie erfolgt die Auslesung?

Mit dem Einbau eines elektronischen Ultraschallwasserzählers entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen und wir, als Ihr Wasserversorger, können die Zählerstände zum Ende des Abrechnungszeitraums (31.12.) taggenau ablesen. Denn diese werden von der AWA-Ammersee per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Sollten Sie dennoch Ihren Zählerstand für eigene Zwecke ablesen wollen, so ist dies über das digitale Display des Ultraschallwasserzählers jederzeit möglich.

Durch die vollautomatisierte Auslesung wird eine verlässliche Verbrauchsabrechnung sichergestellt und Fehler bei der Ablesung ausgeschlossen. Aufwendige Nachfrageaktionen, Erinnerungen an fehlende Zählerstände gehören der Vergangenheit an. Diese kosteneffizienteren Betriebsabläufe, dank der elektronischen und funkauslesbaren Wasserzähler, kommen allen Abnehmer zugute, da sich so die Kosten für die Erfassung der Verbrauchsmengen, sowie die Kosten des Zählerwechsel optimieren lassen

Lebensdauer und Umweltgedanke

Die Langlebigkeit der Zähler hat auch einen positiven Einfluss auf die Umwelt. Bei den bisher eingesetzten mechanischen Wasserzählern ist ein Zählerwechsel alle 6 Jahre nach dem Eichgesetz notwendig. Der neu eingebaute Ultraschallwasserzähler hat keine beweglichen Teile und eine Batterielebensdauer von ca. 15 Jahren vorzuweisen. Durch die Stichprobenverfahren kann eine Lebensdauer der Zähler von 12 Jahren, evtl. sogar noch länger realisiert werden.

Alle Ultraschallwasserzähler werden nach ihrer Lebensdauer zurückgenommen und alle Bauteile werden nach Material vorsortiert und dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt. Messing und andere Metalle werden weiterverarbeitet. Ein Teil davon findet sich wieder in den neuen Ultraschallwasserzähler.

Wie funktioniert ein Ultraschallzähler? Was hat es mit dem Funk auf sich?

Der elektronische Wasserzähler übermittelt den jeweiligen Zählerstand, die Zählernummer, eventuelle Fehlermeldungen durch verschlüsselte Funksignale, die von Mitarbeitern der AWA-Ammersee beim Befahren
der Straßen mittels Empfänger aufgenommen werden und in der Verwaltung der AWA-Ammersee in das
Abrechnungssystem eingelesen werden. Auf diese Weise entfällt der Verwaltungsaufwand für die manuelle
Eingabe der Zählerstände und Berichtigungen infolge von Ablese- oder Erfassungsfehlern.

Die elektronischen Wasserzähler senden in regelmäßigen Abständen für 0,01 Sekunden ein Signal mit einer Signalstärke von 10 mW (Milli-Watt). In der Summe beträgt die Sendezeit pro Tag somit ca. 50 Sekunden bei sehr geringer Sendeleistung. Im Vergleich hierzu senden WLAN-Router mit ca. 100 mW, DECT-Telefonie mit ca. 150 mW und Mobiltelefone mit ca. 1.000 mW. Während eines Telefonats sendet ein Handy zwischen 1.000 – 2.000 Milli-Watt.

Im Gegensatz zum elektronischen Wasserzähler, die häufig im Keller oder in Hausanschlussräumen verbaut sind, werden die Elektrogeräte meist in unmittelbarer Körpernähe betrieben. Die tatsächlich auf den Menschen einwirkende Feldstärke wird aber durch die Entfernung zum Sender und zusätzlich durch die Wände und Decken reduziert.

Die von den elektronischen Wasserzählern mit Funkmodulen ausgehenden Funkstrahlungen sind gesundheitlich unbedenklich.

Wie verhält es sich mit Datenschutz und Datensicherheit?

Ultraschallwasserzähler können die zur Erstellung der Abrechnung benötigten Verbrauchsdaten über sogenannte Session Keys senden. Jedes einzelne Datentelegramm wird mit einem neu berechneten Schlüssel eigens verschlüsselt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf das persönliche Nutzerverhalten gemacht werden können. Übermittelt werden nur die Zählernummer, der Zählerstand und eventuelle Fehlermeldungen.

Kundenbezogene Daten wie Abnehmer, Anschrift werden zu keinem Zeitpunkt übertragen.
Die Zusammenführung der übermittelten Daten erfolgt mit den personenbezogenen Daten erst in der Verwaltung der AWA-Ammersee.

Die Datenübertragung entspricht den datenschutzrechtlichen Empfehlungen des Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bau und Verkehr.

 

Wie lange werden Daten gespeichert?

Grundsätzlich werden Daten gelöscht, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Ausgelesene Zählerdaten werden spätestens nach fünf Jahren, die im Wasserzähler vor Ort gespeicherten Daten werden gemäß Art. 24 Abs. 4 Satz 3 GO spätestens nach zwei Jahren gelöscht.

Abrechnungsdaten dürfen nicht vor Ablauf der fünfjährigen (öffentlich-rechtlichen) Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung). Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2- 4 KommHV).

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